Begutachtungen
Waffenpsychologische Begutachtung
Begutachtungen vor Magenoperationen
Begutachtungen bei Teilleistungsstörungen
Kognitive Leistungsüberprüfung
Persönlichkeits-
gutachten
Waffenpsychologische Begutachtung
Laut Durchführungsverordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) müssen Personen, die eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragen wollen, ein psychologisches Gutachten vorlegen.
1. Ablauf
Die Dauer der Untersuchung beträgt ca. 2 Stunden und besteht aus einem ausführlichen Gespräch und der Durchführung mehrerer psychologischer Testverfahren. Im Anschluss an die Untersuchung werden die Ergebnisse besprochen. Bei positiver Begutachtung wird das Kurzgutachten zur Vorlage bei der Bezirkshauptmannschaft im Anschluss ausgehändigt. Kommt es bei der Erstbegutachtung (Stufe 1) zu Zweifeln an der Verlässlichkeit der zu begutachtenden Person, gibt es die Möglichkeit, eine weiterführende Untersuchung (Stufe 2) zu vereinbaren. Wird dies nicht gewünscht, wird der Behörde ein negatives Ergebnis gemeldet und die begutachtete Person muss eine Frist von 6 Monaten einhalten, bevor eine weitere Untersuchung der Stufe 1 durchgeführt werden kann.
2. Kosten
Die Kosten für die Stufe 1 belaufen sich auf 236,–, für die Stufe 2 auf 350,–.
Sondersituation: Im Falle einer bereits vorhandenen Waffenbesitzkarte kann die Behörde aufgrund von festgestellten Auffälligkeiten eine umfassende psychologische Untersuchung verlangen. Die Kosten für diese Untersuchung belaufen sich auf 600,–.
3. Mitzubringen
Für eine Untersuchung mitzubringen sind:
- Lichtbildausweis
- Lebenslauf
- Kosten in bar
- Lesebrille bei Bedarf
- Bei Stufe 2: allfällige ärztliche Befunde, die mit der Thematik in Zusammenhang stehen.