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Begutachtungen

Waffenpsychologische Begutachtung 

Begutachtungen vor Magenoperationen

Begutachtungen bei Teilleistungsstörungen

Kognitive Leistungsüberprüfung

Persönlichkeits-
gutachten

Waffenpsychologische Begutachtung

Laut Durchführungsverordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) müssen Personen, die eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragen wollen, ein psychologisches Gutachten vorlegen.

 

1. Ablauf

Die Dauer der Untersuchung beträgt ca. 2 Stunden und besteht aus einem ausführlichen Gespräch und der Durchführung mehrerer psychologischer Testverfahren. Im Anschluss an die Untersuchung werden die Ergebnisse besprochen. Bei positiver Begutachtung wird das Kurzgutachten zur Vorlage bei der Bezirkshauptmannschaft im Anschluss ausgehändigt. Kommt es bei der Erstbegutachtung (Stufe 1) zu Zweifeln an der Verlässlichkeit der zu begutachtenden Person, gibt es die Möglichkeit, eine weiterführende Untersuchung (Stufe 2) zu vereinbaren. Wird dies nicht gewünscht, wird der Behörde ein negatives Ergebnis gemeldet und die begutachtete Person muss eine Frist von 6 Monaten einhalten, bevor eine weitere Untersuchung der Stufe 1 durchgeführt werden kann.

2. Kosten

Die Kosten für die Stufe 1 belaufen sich auf 236,–, für die Stufe 2 auf 350,–.

Sondersituation: Im Falle einer bereits vorhandenen Waffenbesitzkarte kann die Behörde aufgrund von festgestellten Auffälligkeiten eine umfassende psychologische Untersuchung verlangen. Die Kosten für diese Untersuchung belaufen sich auf 600,–.

3. Mitzubringen

Für eine Untersuchung mitzubringen sind:

  • Lichtbildausweis
  • Lebenslauf
  • Kosten in bar
  • Lesebrille bei Bedarf
  • Bei Stufe 2: allfällige ärztliche Befunde, die mit der Thematik in Zusammenhang stehen.